Mittwoch, 26. Oktober 2016

Überprüfung von Passfälschungen schwerer als gedacht ?





In den vergangenen Monaten gab es verschiedentlich Presseberichte aus vielen Bundesländern über Passfälschungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern und die Zusammenarbeit zwischen den Aufnahmebehörden, den Sicherheitsbehörden, der Justiz und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Umfang möglicher Fälschungen und die Folgen nach Feststellung einer Fälschung sind für die Gewährleistung eines weiterhin hohen Prüfstandards und somit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserem Land unerlässlich. Dazu gehören natürlich auch personelle und technische Kompetenz und Ressourcen. Für die Prüfung von Ausweisdokumenten, insbesondere auf Fälschungen, ist das Bundesamt zuständig. Durch eine kompetente und aufmerksame Mitwirkung und Hilfe tragen jedoch alle Behörden zur Erkennung von Fälschungen bei. Die verschiedenen Verfahrensschritte bei der Registrierung von Asylbewerbern und die Bearbeitung eines Asylantrags dürfen dabei keinen Raum für mögliche Informationsdefizite bieten. Ebenso wenig wie die Zusammenarbeit der verschiedenen Dienststellen und Behörden des Bundes und der Länder.

Mitte September 2016 wurde berichtet, dass einige Flüchtlinge mit gefälschten Pässen nach Deutschland eingereist seien und dies vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht erkannt worden sei. Daraufhin lud das Bundesinnenministerium die entsprechenden Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Landesinnenministerin zu einer Bund-Länder-Runde am 23. September 2016 ein.

Zuvor hatte bereits der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Rautenberg, angekündigt, 18.000 Daten von Flüchtlingen, die nach Brandenburg eingereist sind, beim BAMF beschlagnahmen zu lassen. Daraufhin beantragte die  50 Musterverfahren. In 18 der 50 Musterverfahren, in denen die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Beschlagnahmungs- und Durchsuchungsbeschlüsse gegen das BAMF beantragte, lehnte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) diese bereits ab. Ebenso blieb eine hiergegen eingelegte Beschwerde vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) erfolglos, weil die Beschlagnahme der Daten beim BAMF unverhältnismäßig sei.


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