Montag, 24. Oktober 2016

CETA Freihandelsabkommen jetzt ganz schnell


Warum das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) jetzt ganz schnell unterschrieben werden muss.

Vor dem CETA Handelsabkommen gab es ein Handelsabkommen mit Singapur (EUSFTA).
Da hinsichtlich des Umfangs und der Art der Zuständigkeit der Union für den Abschluss des EUSFTA Zweifel bestanden, beantragte die Kommission nach Artikel 218 Absatz 11 AEUV im Juli 2015 ein Gutachten des Gerichtshofs (Rechtssache A- 2/15). In der Rechtssache A-2/15 vertritt die Kommission die Ansicht, dass die Union die erforderliche Zuständigkeit hat, um das EUSFTA alleine abzuschließen oder andernfalls zumindest eine geteilte Zuständigkeit in den Bereichen besteht, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Viele Mitgliedstaaten haben jedoch eine andere Auffassung zum Ausdruck gebracht.

Angesichts dessen hat die Kommission beschlossen, den Abschluss des Abkommens als gemischtes Abkommen vorzuschlagen. Der Standpunkt der Kommission in der Rechtssache A-2/15 bleibt davon jedoch unberührt. Erst wenn das Gutachten des Gerichtshofs in der Rechtssache A-2/15 vorliegt, müssen die nötigen Schlüsse gezogen werden.

Das bedeutet wir unterschreiben erst und schauen später ob wir zuständig waren.


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