Sonntag, 23. Oktober 2016

Einstellung des Strafverfahrens gegen Jan Böhmermann


Wie die Staatsanwaltschaft Mainz am 4. Oktober 2016 öffentlich machte, hat sie das Ermittlungsverfahren gegen den Fernsehmoderator und Satiriker, Jan Böhmermann, wegen der angeblichen Beleidigung des aktuellen türkischen Staatspräsidenten folgenlos eingestellt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen war, geht die Staatsanwaltschaft nach ihren Ermittlungen davon aus, dass das zu beurteilende Verhalten nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bietet. Demnach wurde nach Einschätzung der Anklagebehörde kein deutsches Strafgesetz – insbesondere weder § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) noch § 185 StGB (Beleidigung) – in vorwerfbarer Weise verletzt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde wurde am 14. Oktober 2016 durch die zuständige Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen.

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