Donnerstag, 27. Oktober 2016

Abhängigkeiten der Staatsanwälte



Bei Staatsanwälten gibt es eine sog. Weisungsgebundenheit. Durch diese Weisungsgebundenheit wird nicht selten in unzulässiger Form, politischer Einfluss, oder sonstiger unsachgemäßer Einfluss auf einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwaltschaft ausgeübt. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Möglichkeit eine Staatsanwaltschaft, oder einen Staatsanwalt in Deutschland zu missbrauchen.

Derartige Übergriffe sind sehr gut, und in der langen Tradition in denen sie vorkommen geschichtlich dokumentiert. Natürlich darf das " interne Weisungsrecht" nicht beseitigt werden dieses wäre auch verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. 

Verbessern könnte man das derartige Weisungen nur schriftlich erfolgen müssen, damit politische und sonstige Missbrauchsversuche reduziert werden.

Das höchste Problem liegt schon beim obersten Anklägers vom Justizministerium begründet, worin die Gefahr der politischen missbräuchlichen politischen Einflussnahme begründet ist. 

Es liegt auf der Hand wenn ein leitender Beamter oder jeder Staatsanwalt ein politisches Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den politischen Ansichten und Zielen seiner Partei übereinstimmen muss, stark gefährdet ist.

Das Amt des politischen Beamten sollte in allen Bundesländern abgeschafft werden. Politisch motivierte Einflussnahmen kommen auch nicht in einzelnen Verfahren vor, sondern sind sogar bei der Ausübung des externen Weisungsrechts durch allgemeine ministerielle Weisung anzutreffen.

Im Zeitalter von facebook  ist diese  politische Instrumentalisierungen einfacher geworden, und wird durch viele  Medien als  selbstverständlich angesehen oder übersehen.




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